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Unterwegs zu einer katholischen Verfassung

Verfassungsentwurf für die 
katholische Kirche

”Schafft eine Verfassung für die katholische Kirche!” Das sagte Papst Paul VI. während des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65). Faktisch hat es im Laufe der Jahrhunderte in vielen kirchlichen Schriftstücken zahllose Elemente und Teile einer Verfassung gegeben. Es gibt sogar beachtliche Bestandteile einer geschriebenen Verfassung, die in den Codex Iuris Canonici von 1983 eingegangen sind. Doch ist diese ”Teilverfassung” keineswegs vollständig, und sie enthält auch keine Hinweise auf demokratische Mitverantwortung, wie sie in Lenkungsstrukturen der katholischen Kirche in der Vergangenheit als Tatsachen vorgekommen sind.

Aus den Visionen des Zweiten Vatikanums und aus den Kräften, die dieses Konzil erzeugte, erwächst ein ständig kräftiger werdendes Streben nach einer Verfassung, die zunächst ausgearbeitet und dann angenommen werden muß, damit die Kirche danach leben kann. Diese Verfassung im befreienden Geist des Evangeliums Jesus Christi, erfüllt von seiner Liebe, könnte die am weitesten gereiften Formen der Lenkung und der Verwaltung aufnehmen, die an der Wende zum dritten Jahrtausend zur Verfügung stehen.

Die folgenden Seiten bieten den Entwurf eines ”Verfassungsvorschlags für die katholische Kirche”. Er wurde abgefaßt auf der Grundlage des Evangeliums, der Kirchengeschichte, einer Kirchentheologie, des kanonischen Rechts, der Konzilsdokumente des Zweiten Vatikanums, des ”kirchlichen Grundgesetzes” (Lex Ecclesiae Fundamentalis), das Papst Paul VI. 1965 in Auftrag gab, des Codex Iuris Canonici von 1983 sowie der Erfahrung mit staatlichen Verfassungen im Verlauf der letzten zweihundert Jahre. Die in der Verfassung aufgelisteten Rechte und Pflichten sind der”Charta der Rechte der Katholiken in der Kirche” entnommen, die die ”Association for the Rights of Catholics in the Church” (ARCC) auf Grund weltweiter Beratungen formulierte. Die Charta beruht teilweise auf der ”Allgemeinen Menschenrechtserklärung” der Vereinten Nationen von 1948.

Diese Verfassungsentwurf wurde von der ”Association for the Rights of Catholics in the Church” (ARCC) sorgfältig erarbeitet und durchdacht. Sie wurde vielen Einzelpersonen und Gruppen vorgelegt, einschließlich der ”Europäischen Konferenz für Menschenrechte in der Kirche” und der ”Internationalen Bewegung Wir sind Kirche” (IMWAC) und auf Grund der Reaktionen mehrfach überarbeitet. Es liegt nichtsdestoweniger auf der Hand, daß diese Vorlage lediglich ein Entwurf sein kann, aus dem nur auf Grund einer längeren, gründlichen und weitverzweigten Diskussion ein effektives Instrument für die Lenkung der katholischen Kirche werden kann.

Einbeziehen in die Diskussion muß man die Erfahrung und die Weisheit von Verfassungsjuristen, Politikwissenschaftlern, Kanonisten, Theologen, Kirchenhistorikern, Pfarrern, Bischöfen, Päpsten, Geschäftsleuten, Soziologen, Psychologen, Pädagogen und anderen Berufsgruppen, von Eltern, von Jungen und Alten, von Frauen und Männern, kurz gesagt: von Kirchenmitgliedern jeglicher Art. Wir möchten auch aus der Erfahrung anderer Kirchen lernen, die verschiedene Formen der Mitverantwortung und der demokratischen Einrichtungen in ihrer Lenkung und Verwaltung entwickelt haben. Wir möchten aus ihren positiven und negativen Erfahrungen lernen.

Vielleicht ist der wichtigste Wandel, den wir bewirken müssen, um eine katholische Verfassung Wirklichkeit werden zu lassen, eine Bewußtseins- oder Mentalitätsänderung bei Katholiken, bei Laien wie Klerikern. Man muß die katholische Tradition und die katholische Gemeinschaft sehen und erfahren als lebendige Quelle einer Kraft, die das Leben mit Sinn erfüllt, die es heil und damit heilig macht, die die Menschen befreit und sie fähig macht, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört ein selbstbewußtes Eintreten für Rechte und eine Übernahme von Verantwortung im Rahmen einer demokratischen Verfassung.

Deshalb treten ARCC and Europäisches Netzwerk dafür ein, daß:

a) Alle Katholiken - einzelne und Gruppen - ihre Aufmerksamkeit auf ein tiefgehendes Durchdenken konzentrieren, auf eine gründliche Diskussion und schließlich auf ein wirksames Handeln, das zu Mitverantwortung, zu einem demokratischen Katholizismus und zu einer Verfassung führt.

b) Konstruktive Verbesserungsvorschläge schriftlich eingereicht werden (eine Adresse, an die solche Vorschläge eingeschickt werden können, findet sich am Ende dieser Einleitung), wobei zu bedenken ist, daß es sich hier um eine Verfassung handelt und nicht um ein theologisches Kompendium oder eine Gesetzessammlung. Aus diesem Grund beschränkt sich diese Vorlage auf Grundsätze sowie auf die wesentlichen Verfahren und Einrichtungen.

c) Alle Katholiken - einzelne und Gruppen - sich aufgerufen fühlen, die Vorstellung von einem demokratischen Katholizismus und seine darauf gegründete Verfassung bekannt zu machen und für sie einzutreten, etwa durch Aufsätze in Zeitungen und Zeitschriften, durch Lesebriefe, durch Vorträge, durch Lehrbücher, durch Predigten, durch Unterricht, durch Rundfunk- und Fernsehsendungen, durch e-mail und Internet. Dem Einfallsreichtum sind keine Grenzen gesetzt.

d) Alle Katholiken IHRE SEELSORGER DAZU BRINGEN, NICHT AUF ANWEISUNGEN VON OBEN ODER DRUCK VON UNTEN ZU WARTEN, SONDERN SOFORT DAMIT BEGINNEN, ALLE BESTREBUNGEN IN IHREN GEMEINDEN ZUSAMMENZUFÜHREN, UM EINE GEMEINDEVERFASSUNG FÜR DIE LENKUNG DER EIGENEN PFARREI ZUSTANDE ZU BRINGEN. In dem Codex des kanonischen Rechts von 1983 findet sich nichts, was einer solchen Verfassung entgegensteht. Gemeindeleiter haben hierin freie Hand und brauchen keine Erlaubnis einzuholen.

Zwar brauchten ihre Nachfolger im Pfarramt sich nicht an solche Verfassungen zu halten, aber es wäre eine Kugel ins Rollen gekommen, deren Richtung sich nur mit Schwierigkeit umkehren ließe. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn es gelungen wäre, in mehreren Pfarreien eine Verfassung einzuführen. Es liegt auf der Hand, daß erfolgreich entworfene und eingeführte Verfassungen sich positiv auf andere Pfarreien und auf andere Diözese auswirken würden.

e) Alle Katholiken AUCH IHRE BISCHÖFE DAZU BRINGEN, OHNE AUF ANWEISUNGEN VON OBEN ODER DRUCK VON UNTEN ZU WARTEN, SONDERN SOFORT DAMIT BEGINNEN, ALLE BESTREBUNGEN IN IHRER DIÖZESE ZUSAMMENZUFÜHREN, UM EINE VERFASSUNG FÜR DIE LENKUNG DER EIGENEN DIÖZESE ZUSTANDE ZU BRINGEN. Dem steht im Codex des kanonischen Rechts von 1983 nichts entgegen. Die Bischöfe haben völlig freie Hand in diesen Dingen und brauchen keine Erlaubnis einzuholen. Als leuchtendes Beispiel können wir auf Bischof John England von Charleston, NC, (1820-1842) verweisen, den man wohl als den bedeutendsten katholischen Bischof in der Geschichte Amerikas bezeichnen kann.

Zwar brauchten die Nachfolger dieser Bischöfe sich nicht an eine solche Verfassung zu halten, aber auch hier wäre eine Kugel ins Rollen gekommen, deren Richtung sich nur mit Schwierigkeit umkehren ließe. Dies wäre besonders dann der Fall, wenn es mehreren Bischöfen eines Landes gelungen wäre, in ihren Diözesen eine Verfassung einzuführen. Es liegt auf der Hand, daß erfolgreich entworfene und eingeführte Diözesanverfassungen sich positiv auf Pfarrgemeinden dieser Diözese sowie auf andere Diözesen auswirken würden.

f) Alle Angehörige der Ordensgemeinschaften verwenden ihr besonderes Charisma aus den langen und intensiven Erfahrungen mit Verfassungen, mit demokratischen Strukturen, mit Dialog und mit Subsidiarität, besonders aus der grundlegenden Überprüfung und Erneuerung der Strukturen aller Ordensgemeinschaften, die in den Jahren nach dem Vaticanum II gekommen sind. Sie mögen dieses Charisma einsetzen, um der Weltkirche zu verstehen helfen, wie diese demokratischen Grundsätze das Christentum erweitern und vertiefen.

JEDE ORDENSGEMEINSCHAFT SOLLTE DAUERND ÜBERLEGEN, WIE SIE DIE TEILHABE AN DEN EIGENEN ERFAHRUNGEN UND KENNTNISSEN DER DEMOKRATISCHEN STRUKTUREN UND GEISTES IN KIRCHE FÜR DIE WELTKIRCHE GESTALTEN KANN. Ferner sollte jede Ordensgemeinschaft mit anderen Ordensgemeinschaften – und mit Laien- und Priestergruppen – Arbeitsgruppen bilden.

Der Weg zu einer schriftlich niedergelegten und von der Kirche akzeptierter Verfassung wird zweifellos lang und beschwerlich und wahrscheinlich nicht frei von Umwegen sein. Aber eine zunehmende Zahl von Katholiken kommt zu der Überzeugung, daß man diesen Weg gehen muß. Diejenigen unter uns, die bereits dieser Überzeugung sind, haben nicht nur das Privileg, sondern auch die Verpflichtung, auf diesem Weg voranzugehen, wenn sie vielleicht auch die Ankunft am Ziel selbst nicht mehr erleben werden.


Kontaktadresse:
Professor Leonard Swidler, Religion Department, Temple University, 
Philadelphia, PA 19122, USA.
Tel. 215-204-7251              215-204-7251       (Vorwahl für USA 001); Fax 215-204-4569;
e-mail: dialogue@vm.temple.edu;  Web: http://astro.temple.edu/~arcc

 

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(Bishop Geoffrey Robinson in converation with Dr Ingrid Shafer)

Web-Site Editor: Ingrid H. Shafer, Ph.D
ihs@ionet.net
Posted March 8, 1999
Last updated April 18, 1999
Hypertext Copyright © 1999 Ingrid H. Shafer
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